Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)

 

 

Allgemeines

 

- Der Mieter erkennt an, dass er den Anhänger ohne äußerlich erkennbare Mängel mit kompletter Ausrüstung übernommen hat.

- Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf das Land Deutschland beschränkt. Wenn mit dem Mietanhänger Auslandsfahrten durchgeführt werden, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen.

- Die dem Mieter ausgehändigten Papiere sind nach Beendigung der Mietzeit unaufgefordert zurückzugeben.

- Die Angaben des Mieters zur Person, über Benutzungsumfang und -dauer sowie über seine Zahlungsfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Voraussetzung für die Übergabe des Anhängers.

- Die Weitervermietung des Anhängers, die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist untersagt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter sowie und insbesondere der nichtberechtigte Fahrer.

- Verstößt der Mieter gegen Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall unzureichender Fahrpraxis und falls sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellen sollte.

- Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig.

 

 

Mietzeiten

 

- Die Anhänger können nur für einen vollen Tag gemietet werden, stundenweise Vermietung gibt es nicht, angefangene Tage werden voll berechnet.

- Vor Überschreitung der Vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung einzuholen.

- Die Miete beginnt und endet auf dem dazu gehörigen Stellplatz des Unternehmens Münner Trailer & More.

- Mit vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist die weitere Miete ebenfalls in voller Höhe zu bezahlen.

- Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert wird oder mit dem Tag, für den der Mietgegenstand bestellt und vom Vermieter bereitgestellt worden ist.

- Die Mietdauer endet mit dem Schluss des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückübergeben wird.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

- Der Anhänger ist pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den Entstandenen Schaden.

- Bei Störungen oder Schäden ist der Vermieter sofort persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen.

- Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.

- Die Mietanhänger sind in gereinigtem Zustand zurückzuliefern. Für nicht gereinigte zurück gelieferte Anhänger berechnen wir Reinigungskosten.

 

 

Mietpreise

 

- Es gelten die Preise unserer Mietpreisliste, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden.

- Solange unser Unternehmen 7 Tage die Woche dem Mieter eine Möglichkeit gibt sein Fahrzeug abzugeben oder eines zu Mieten so gilt der Mietpreis bei uns pro Kalendertag.

 

 

Versicherung

 

- Die Fahrzeuge sind in der Regel Vollkasko mit 500,- € Selbstbeteiligung versichert. Im Falle eines Schadens bezahlt der Mieter diese in voller Höhe.

- Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 5.000 Euro unterliegt dem Mieter eine SB von 1.500 Euro.

- Unsere Motorradanhänger unterliegen nur einer Haftpflicht Versicherung. Hier muss der Mieter im Falle eines Unfalls für alle Schäden am Fahrzeug haften.

- Nicht versichert sind Schäden, die durch den Mieter entstanden sind, für diese muss der Mieter vollständig haften.

- Es besteht kein Versicherungsschutz für den Transport gefährlicher Stoffe, Gifte, Heizöl und Treibstoff.

- Es dürfen nur Länder innerhalt der EU und nach Absprache mit dem Vermieter befahren werden.

 

 

Haftung des Mieters

 

- für den Fahrer (Benutzer) des Anhängers und dessen Handeln, Entscheiden und der Nichteinhaltung der StVO oder Mietbedingungen

- für technische und merkantile Wertminderung

- für Bergungs- und Rückführungskosten

- für Sachverständigenkosten

- für Reparaturkosten in voller Höhe

 

 

Nichthaftung des Vermieters

 

- Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes oder durch Schlechtwetter entstehen, haftet der Vermieter nicht.

- Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden am Ladegut, egal ob diese durch Eindringen von Wasser, schlechte bzw. keine Befestigung des Ladegutes oder sonstigen Umständen entstehen.

- Der Transport von Lebewesen wie zum Beispiel Tiere oder Menschen ist ausdrücklich untersagt.

- Für mitgegebene Spanngurte übernimmt der Vermieter keine Haftung und muss stehts auf richtige funktionstüchtigkeit vom Mieter geprüft werden. Zusätzlich ist der Mieter verpflichtet vor Fahrtbeginn den Mietgegenstand auf eventuelle Mängel und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. (Abfahrtkontrolle)

- Bei Imbisswagen müssen vom Mieter steht´s die Brandschutzverordungen der jeweiligen Bundesländern geprüft und eingehalten werden. Die jeweiligen Feuerlöscher in den Verkaufsfahrzeugen dienen steht´s zur Notversorgung.

 

 

Rechte des Vermieters

 

-Der Vermieter oder sein Beauftragter hat jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von seinem Vorhandensein, seinen Einsatzbedingungen, sowie der Durchführung der täglichen Wartung und Pflege zu überzeugen.

- Der Vermieter hat in jedem Fahrzeug einen GPS Tracker für die wieder Findung seines Eigentums im Falle eines Diebstahls.

- Der Mietbetrag wird entsprechend den auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zielüberschreitungen stehen dem Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution, eine Mietvorauszahlung oder eine Bankbürgschaft zu verlangen. Geleistete Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Forderung auslaufender Geschäftsbeziehung verrechnet, ein Bestimmungsrecht der Gegenseite wird hiermit ausgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt in folgender Reihenfolge: Miete, Rückholkosten, Säuberung, Reparaturen etc., dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Schulden des Bestellers auslaufender Rechnung.

- Wird eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt, hat der Vermieter weitergehend gesetzlicher Bestimmungen das Recht, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Ansprüche zu fordern. Sämtliche noch laufende Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Mietverträge, können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wesentliche Vermögensverschlechterung wird angesehen, wenn der Mieter mit einer wesentlichen Forderung in Verzug gerät.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Westerburg.

 

Björn Münner Stand: 23.11.2019

 

Münner Trailer & More

Björn Münner

Wiesenstraße 8

57520 Langenbach bei Kirburg

E-Mail: B.Muenner@muenner-trailer-more.de

Telefon: 0160/92121635

USt-IdNr.: DE319454742

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Impressions